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In den letzten Jahren haben tiefgreifende Reformen sowohl im Familien- als auch im Erbrecht stattgefunden. Im Familienrecht sind die gesetzlichen Grundlagen zum Unterhalt sowie zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich gravierend geändert worden. In der Zeit vor den Reformen abgeschlossene Verträge bedürfen eventuell der Überprüfung und gegebenenfalls der Anpassung an die neue Rechtslage. Auch Gerichtsurteile können unter bestimmten Umständen abgeändert werden.

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und einer nachfolgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Rechte nichtehelicher Väter deutlich gestärkt worden. Diese Entscheidungen bieten nicht verheirateten Vätern unter Umständen die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung an der elterlichen Sorge ihrer Kinder beteiligt zu werden, sofern nicht bereits eine Sorgeerklärung abgegeben worden ist.

Für eine umfassende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen     Ralph Schmitz

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