In den letzten Jahren haben tiefgreifende Reformen sowohl im Familien- als auch im Erbrecht stattgefunden. Im Familienrecht sind die gesetzlichen Grundlagen zum Unterhalt sowie zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich gravierend geändert worden.
In der zeit vor den Reformen abgeschlossene Verträge bedürfen eventuell der Überprüfung und gegebenenfalls der Anpassung an die neue Rechtslage. Auch Gerichtsurteile können unter bestimmten Umständen abgeändert werden.
Für eine umfassende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen Ralph Schmitz
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